AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e0011e2-cb2d-435f-afc2-dca830556729/

Navigationssystem Klinikum Landshut

Notice-ID: 4e0011e2-cb2d-435f-afc2-dca830556729 · Procedure-ID: 69c1611d-2056-4b86-b5ac-f37cb0ab31a2

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Landshut, Landshut
Veröffentlicht
05.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33162100 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gefordert wird ein Navigationssystem für spinal-chirurgische und kranial-chirurgische Eingriffe gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist die Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Darüber hinaus soll das vorhandene Bestandssystem in Zahlung gegeben werden.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.12.2025
Zuschlagsentscheidung
15.12.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).