AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Hafen Neuharlingersiel - Erweiterung von Liegeplatzflächen: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hafenzweckverband Neuharlingersiel, Neuharlingersiel
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
- Frist (Submission)
- 14.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Hafen in Neuharlingersiel dient der Versorgung der Insel Spiekeroog, als Fischerei- und Yachthafen, als Hafen für Gastlieger und der Entwässerung des Hinterlandes. Der Hafen Neuharlingersiel soll auch künftig seinen vielfältigen Aufgaben als moderner Fischereihafen, Fährstandort und touristisches Ziel gerecht werden. Die aktive Fischerei ist wichtiger Bestandteil des Hafens und der Identität Neuharlingersiels, diese gilt es langfristig zu erhalten. Entsprechende Rahmenbedingungen für eine moderne und nachhaltige Fischerei einschließlich einer Zukunftsperspektive für junge Fischer und ihre Familien sind dafür vorzuhalten. Aus vielfältigen Gründen beabsichtigt der Hafenzweckverband Neuharlingersiel zeitgemäße, attraktive Liegeplätze für die Fischerei auszubauen, wobei die Arbeitssicherheit, die Versorgung der Kutter mit Landstrom und Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser von großer Bedeutung sind. Die neuen Liegeplätze sollen mit Fahrzeugen gut erreichbar sein, damit dort auch Reparaturen abseits der Helling durchgeführt werden können.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.