AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 00:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e11d8ee-27bd-4d6d-9bf3-4426e2957362/

Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen

Notice-ID: 4e11d8ee-27bd-4d6d-9bf3-4426e2957362 · Procedure-ID: 021b9ae2-3471-440e-8aa6-8846dc0e938c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
21.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50118110 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).