3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - "3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Vergleichbare Leistungen (Überlassung von Beratern für den Gegenstand des Loses)
Gewertet werden ausschließlich laufende Referenzprojekte und Referenzprojekte, die in den letzten 30 Monaten (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) beendet wurden.
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(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Inhaltliche Mindestanforderung:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Mindestens jeweils eine der Referenzen muss
- für eine gesetzliche Krankenkasse oder einen öffentlichen Auftraggeber mit vergleichbaren Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit erbracht worden sein."