AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 01:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e17d9d7-c913-42b6-a49d-b4ff810e6f25/

452 - Generalsanierung der Johannes-Hirspeck-Mittelschule in Pfarrkirchen - Gewerk 2009 Einrichtung Fachklassen (Fachräume)

Notice-ID: 4e17d9d7-c913-42b6-a49d-b4ff810e6f25 · Procedure-ID: 4acbb82b-c797-4f09-90c7-ca99571025b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Mittelschulverband Pfarrkirchen, Pfarrkirchen
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
412.729 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um ein Schulgebäude, welches Ende der 1970er Jahre errichtet wurde. Nun soll eine vollständige Generalsanierung der Johannes-Hirspeck-Mittelschule, inkl. Schaffung einer barrierefreien Erschließung (Aufzug) sowie einer energetischen und brandschutztechnischen Ertüchtigung (Flucht-treppenhaus Ostfassade), erfolgen. Die Fachräume Kochen, Werken, Zeichnen und PCB sollen mit einer neuen Ausstattung versehen werden. Auszustattende Räume: - 2 x Lehrküchen mit Speiseräumen - 2 x Werkräume inkl. Maschinen- / Nebenräume - Zeichensaal - PCB-Übungssaal mit Vorbereitungsraum

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2025
Ende
27.10.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).