AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beförderung von Schülerinnen und Schülern ohne Begleitperson im freigestellten Schülerverkehr - Gemeinde Gilching
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Gilching, Gilching
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
- Frist (Submission)
- 14.05.2024 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Gilching sucht einen Dienstleister zur Beförderung von nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr und beabsichtigt die Beförderungsleistungen in folgenden Losen zu vergeben: Los 1: „Schulbuslinie 1“ von Gilching (Altdorf) zur Arnoldus Grundschule und mittags zurück. Los 2: „Schulbuslinie 2“ von Gilching-Geisenbrunn zur James-Krüss-Grundschule und zurück. Eine ausführliche Darstellung des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Vergabeunterlage B.I. und B.II.), dem Musterbeförderungsvertrag (Vergabeunterlage C) und den Unterlagen zum Projekt (Vergabeunterlage E).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fahrdienst für die Schülerbeförderung der "Schulbuslinie 1
- Angebotsfrist
- 14.05.2024 (abgelaufen)
Los 2 — Fahrdienst für die Schülerbeförderung der "Schulbuslinie 2
- Angebotsfrist
- 07.05.2024 (abgelaufen)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.09.2024
- Ende
- 31.07.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 66 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.