AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von IT-Hardware samt Serviceleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirkskrankenhaus Augsburg, Augsburg
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 30200000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe von Rahmenverträgen als Grundlage für den Leistungsabruf durch die Kliniken. Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in zwei Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben: • Los 1: Arbeitsplatz-Hardware, • Los 2: Serversysteme-Hardware. Es ist beabsichtigt, die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei kön-nen die Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Los oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 und 2 sowie der optionalen Leistungen samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind in der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 der Teile E.1 und E.2 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 2 der Teile E.1 und E.2 der Vergabeunter-lagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvereinbarung nebst Anlagen“)“) zu entnehmen. Der Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen ist auf die Lieferung der IT-Hardwarekomponenten nebst Serviceleistungen gemäß der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1) sowie den Anforderungs- und Kriterienkatalogen (Anlage 2) beschriebenen Leistungsumfangs für alle vier Klinikstandorte als Höchstmengen beschränkt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.