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Hausmeisterdienste Jobcenter Berlin-Reinickendorf
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Jobcenter Berlin Reinickendorf Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Jobcenter Berlin Reinickendorf (JC R) ist eine gemeinsame Einrichtung der Träger Agentur für Arbeit Berlin Nord und dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsgegenstand: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Jobcenter Berlin Reinickendorf - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - ist es für einen reibungslosen Dienstbetrieb erforderlich, einen Hausmeisterdienst (HMD) zu beauftragen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Objektbesichtigungen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 09. August 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Denise Bauer. Die Termine können zwischen der 33. und 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Eingang des Objektes. Angebot von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Zuschlagskriterium Preis 100 %Preis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis und Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
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Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Jobcenter Berlin Reinickendorf1 Veröffentlichung
- 19.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 248 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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