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Rahmenvertrag über Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Rahmenvertrag über Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit 2 Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximal 4 Jahre).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Schutzbrillen (klar und getönt) und weiterer Schutzausrüstung.
- Das Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren.
- Der Erfüllungsort ist Köln.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Sachmitteln.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Schutzbrillen (klar und getönt) sowie weiterer Dienst- und Schutzausrüstung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Soziale Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Qualität 20 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 10 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und -nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 40 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Soziale Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Qualität 20 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 10 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 40 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Soziale Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten. Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Qualität 20 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 10 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 40 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Soziale Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Qualität 20 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 10 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (z.B. zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit - eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lierferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Qualität 30 %
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Lieferzeit 20 %Qualität
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Gesamtjahresumsatz
Allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 Jahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Für die Lose 1-4 Formblatt "Soziale Kriterien" ausfüllen
-
Muster (mit Echtheitsnachweis)
Muster können auf Bedarf zu den jeweiligen Angeboten angefordert werden
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 31 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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