AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e2dec26-6332-4847-939e-e2a9362c6099/

TNW_HLS_Gemeinde Speichersdorf_Sanierung Werner-Porsch-Schule + Ergänzungsneubau OGTS

Notice-ID: 4e2dec26-6332-4847-939e-e2a9362c6099 · Procedure-ID: c22edbb0-957c-44a7-a713-bc481477f46e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Speichersdorf, Speichersdorf
Veröffentlicht
06.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Speichersdorf plant die Sanierung der Werner-Porsch-Grund- und Mittelschule mit einem Ergänzungsneubau für die Funktionen des Offenen Ganztags. . Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. . Zudem wird die Besonderen Leistungen der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben. . Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).