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47EU/26 Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Durchführung des Trierer Weihnachtsmarktes ab 2027
Stadt Trier · Trier · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Die Stadt Trier sucht einen Betreiber des Trierer Weihnachtsmarktes. Dieser soll während der gesamten Vertragslaufzeit auf einem hohen gestalterischen, organisatorischen und touristischen Qualitätsniveau durchgeführt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aufgrund seiner Lage auf dem Hauptmarkt und dem Domfreihof, insbesondere im unmittelbaren Umfeld der UNESCO-Welterbestätten Dom und Liebfrauenkirche sowie weiterer kulturhistorisch besonders bedeutender Bereiche der Trierer Innenstadt, bestehen erhöhte Anforderungen an Gestaltung, Erscheinungsbild und Veranstaltungsqualität. Der Betreiber wird während der Laufzeit der Dienstleistungskonzession keine Vergütung für die Organisation und Durchführung des Marktes erhalten. Ihm wird das Recht gewährt, von den Markthändlern Vergütungen für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt zu verlangen. Der Betreiber trägt das wirtschaftliche Betriebs- und Verwertungsrisiko.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Betreiber für den Trierer Weihnachtsmarkt ab 2027.
- Der Betreiber erhält keine Vergütung, sondern darf Händlergebühren erheben und trägt das wirtschaftliche Risiko.
- Hohe Anforderungen an Gestaltung, Organisation und touristische Qualität aufgrund der Lage im UNESCO-Welterbe.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession mit einem offenen, wettbewerblichen Verfahren.
Die Stadt Trier sucht einen Betreiber für den Trierer Weihnachtsmarkt ab 2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„§ 12 KonzVgV. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Nach Eingang der Angebote erfolgt die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Unterlagen. Im Anschluss werden mit allen Bietern Verhandlungen geführt. Die dabei erzielten Verhandlungsergebnisse werden in die jeweiligen Vertragsunterlagen eingearbeitet und die Verträge entsprechend angepasst. Auf Basis der abgestimmten Vertrags- und Verhandlungsergebnisse wird abschließend eine finale Angebotsabfrage bei den Bietern durchgeführt. Die daraufhin eingegangenen finalen Angebote bilden die Grundlage für die abschließende Bewertung und weitere Vergabeentscheidung.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 90 %Qualität
Konzeption und Gestaltung des Weihnachtsmarktes 45% Branchenmix 5% Sicherheitskonzept 10% Hygiene- und Sauberkeitskonzept einschließlich Müllentsorgung 10% Dekoration und Illumination des Weihnachtsmarktes 5% Rahmenprogramm 10% Kommunikationskonzept 5%
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Preis 10 %
Angebot, in welcher Höhe der Stadt Trier die jährliche Partizipation gezahlt wird 10%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 16.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 102 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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