AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/a04f2c06-e6a4-424c-9883-a7ce3bb289f3) · Abgerufen am 04.11.2026 02:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e3f64e5-278f-4e21-bb4c-2cf4e626d00f/

Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware forumSTAR

Notice-ID: 4e3f64e5-278f-4e21-bb4c-2cf4e626d00f · Procedure-ID: 7b259ed4-9d9d-4124-ae62-7f00aa70b638

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Stammdaten

Auftraggeber
Entwicklungsverbund "forumSTAR" der Länder BW, BY, BE, BB, HH, MV, RP, SN, SH, TH, München
Veröffentlicht
14.04.2026
Frist (Submission)
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72211000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber benötigt Leistungen zur Pflege, Weiterentwicklung und zum Support der Individualsoftware forumSTAR. forumSTAR ist eine Fachanwendung für die ordentliche Gerichtsbarkeit in 10 Verbundländern. Als Fachaufsätze sind realisiert: Zivil, Familie, Straf, Betreuung, Nachlass, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, Zentrales Vollstreckungsgericht und Insolvenz. Die Individualsoftware wird in unterschiedlichen IT-Infrastrukturumgebungen der Verbundländer und Umsystemen zum Einsatz gebracht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2033

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).