AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 17:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e4148c6-d22a-4085-93e6-2ae51cd5dd90/

24-0536 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde - VE-507 Fliesenarbeiten Sporthalle 1

Notice-ID: 4e4148c6-d22a-4085-93e6-2ae51cd5dd90 · Procedure-ID: 87556e5e-a439-4694-a0b1-e6b0fac83b3b

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Stammdaten

Auftraggeber
Wolfsburger Schulmodernisierungsgesellschaft mbH, Wolfsburg
Veröffentlicht
06.11.2024
Frist (Submission)
11.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262321 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wände reinigen, teilweise spachteln und 2- lagige Flächenabdichtung 160 m2, Böden reinigen, teilweise spachteln und 2- lagige Flächenabdichtung 170 m2 mit allen Nebenarbeiten wie Manschetten, Dichtbändern etc. Keramischer Wandbelag 20/20 cm im Dünnbett, 2,10 m hoch Blau/Weiß und gemischt farbig 200 m2, Sockelfliese grau 270 m, Kristallspiegel, rechteckig, bxh = 600 x 1.000 mm 23 Stk, Keramischen Bodenbelag 20/20 cm verlegen, R10/B 170 m2, Trennschienen, Reviklappen Stahlblech, Fugenversiegelungen. 2 Sauberlaufzonen abbrechen, 1 neue Sauberlaufzone 3,0 x 1,0 m. Bestandsergänzungen Betonwerkstein und Fliesenbelag in Kleinflächen

Vertragslaufzeit

Periode
12 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).