Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Gemeinde Münstertal · Münstertal · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.11.2026, 11:30 Uhr (noch 22 Tage)
Aktuell laufen 136 Ausschreibungen in „Architektur und Ingenieurwesen" in Baden-Württemberg. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3. Bauabschnitt. Es werden die Teilleistungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 benötigt. Ausgangslage: Mit Datum vom 10.11.2015 liegt der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L 123 mit beidseitigen Gehwegen vom Ortseingang bis zur Mooswegbrücke vor. Der Ausbau erfolgte Stand heute vom Ortseingang bis Höhe L 123/Brühlweg und L 130/Neumagenbrücke (1. und 2. BA). Die Bauabschnitte 1 und 2 sind abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist bereit als Straßenbaulastträger der L 123 im Zuge der Gemeindemaßnahmen die Straße zu erneuern und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Das Regierungspräsidium wird sich allerdings nicht mehr wie bisher in die Bauabwicklung in Form der Ausschreibung und Bauleitung einbringen. Die Maßnahme ist administrativ im vollen Umfang durch die Gemeinde (Verwaltung mit Ingenieurbüro) abzuwickeln. Es ist geplant die Baumaßnahme aus Kostengründen in einem Zuge durchzuführen. Sollte sich im Zuge der Planung eine Abschnittsbildung als sinnvoll ergeben, so kann sich an folgende Unterteilung orientiert werden, die auf den Ausleitungsabschnitten des Regenwassers in den Neumagen basiert: Insgesamt ergeben sich 4 Abschnitte (siehe Anlage): 3.1: Brühlweg – Gufenbachweg (Altes Rathaus) – 25 Grundstücke 3.2: Neumagenbrücke Gufenbachweg bis - Höhe Münster 36/Spielplatz Münster – 28 Grundstücke 3.3: Münster 36 – Höhe Münstergässle Ost/Lindenplatz – 25 Grundstücke 3.4: Münstergässle Ost – Moosweg – 25 Grundstücke Aufgabenbeschreibung: Gegenstand des Planungsauftrages ist eine Generalplanung, die folgende Leistungen umfasst: Ingenieurbauwerke • Gruppe 1 Trinkwasserleitungen Wasser, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Abwasserwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Regenwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Tiefbauplanung für Gruppe 1 und 2, Strom- und Glasfaserleitungen und für die Mastleuchte
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Koordinator, Projektleitung je Planungsbereich, Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Qualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende/r Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Koordinator, Projektleitung je Planungsbereich, Bauleitung)beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend.
Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht.
Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Mindestforderungen:
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Mindestforderungen:
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Mindestforderungen:
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV.
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird.
Mindestanforderungen:
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV.
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird.
Mindestanforderungen:
Die Erbringung der Dienstleistung ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Ingenieur*in", Techniker*in“ oder "Meister*in" von mindestens 4 Personen des Unternehmens gefordert (Nachweis über entsprechende Qualifikation mittels Urkunde oder Zeugnis). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann über eine Eignungsleihe erbracht werden. Die Berufsqualifikationen müssen min. wie folgt aufgeteilt sein und nachgewiesen werden:
Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Koordination Generalplanung, Projektleitung in den Bereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Oberbauleitung für die Bereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Koordination Generalplanung und stellvertretende Koordination Generalplanung, Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in sowie Ober-Bauleiter*in und stellvertretende*r Ober-Bauleiter*in nicht dieselbe Person sein. Die Benennung des Projektteams erfolgt mit Angebotsabgabe. Der Nachweis, dass für die Auftragsausführung im Falle einer Beauftragung ein Projektteam zur Verfügung steht, dass die o.g. Anforderungen erfüllt, erfolgt im Rahmen des Teilnahmeantrags über eine Eigenerklärung.
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden.
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter*innen im Bereich Ingenieurbauwerke und/oder Verkehrsplanung (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2024, 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV).
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben.
Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 10 ist, werden 20 Punkte vergeben, wenn sie unter 4 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 4 und kleiner 10, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl (10) x hinterlegte Punktzahl (20).
Die Angabe erfolgt als Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmeantrags.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Gemeinde Wendeburg sucht Objektplanungen für die Grundschule Bortfeld, LPH 1-9, zur Erweiterung und Umgestaltung für eine Ganztagsgrundschule.
KI Gesucht wird eine Planungsleistung für den Ausbau der Biostraße in Halberstadt, inklusive Verkehrsanlagen- und Ingenieursbauwerkplanung.
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