AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
motormanuelle Holzernte-Forstamt Gerolstein-Staat-2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Forstamt Gerolstein, Gerolstein
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
- Frist (Submission)
- 11.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 190.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Motormanuelle Holzerntedienstleistungen mit Rücken inkl. sortenweise Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg von ca. 9200 m³
Lose
5 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Langholzverfahren FR Mürlenbach
- Geschätzter Wert
- 110.990 €
Los 2 — Langholzverfahren FR Gerolstein
- Geschätzter Wert
- 13.165 €
Los 3 — Langholzverfahren FR Jünkerath
- Geschätzter Wert
- 17.320 €
Los 4 — Langholzverfahren FR Steffeln
- Geschätzter Wert
- 22.883 €
Los 5 — Langholzverfahren FR Pelm
- Geschätzter Wert
- 25.283 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 14 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).