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Präventionsprojekt "Bewegter Hort
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 16.10.2026, 10:01 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Gesundheitssport ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Körperlich sportliche Aktivitäten gehören zu den zentralen Faktoren der Erhaltung von Gesundheit und decken sich mit dem Grundanspruch der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Die Maßnahmen orientieren sich am Präventionsprinzip "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität". Das Projekt "Bewegter Hort" soll das gesunde Auf- und Heranwachsen von Kindern fördern und soll landesweit in Horten an Grundschulen angeboten werden. Ziel ist dabei die Förderung der Freude an Sport und Bewegung für die Hortkinder (im Alter von 6 bis 11 Jahren) sowie die Vermittlung alltagstauglicher Impulse für einen bewegungsförderlichen Hortalltag.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Durchführung von 200 Veranstaltungen pro Jahr in den Jahren 2027 und 2028.
- Präventionsprojekt im Handlungsfeld Bewegung für Horte an Grundschulen in Sachsen-Anhalt.
- Auftraggeber ist die AOK Sachsen-Anhalt.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
Gesucht wird die Durchführung von 200 Veranstaltungen pro Jahr in den Jahren 2027 und 2028 im Rahmen eines Präventionsprojekts mit Fokus auf Bewegung in Horten an Grundschulen in Sachsen-Anhalt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Projekt "Bewegter Hort" soll das gesunde Auf- und Heranwachsen von Kindern im Alter von 6 - 11 Jahren fördern. Handlungsgrundlage ist der "Leitfaden Prävention" in der aktuellen Fassung vom 17. Dezember 2025. Das Projekt ist verhaltenspräventiv ausgerichtet und im Setting Hort umzusetzen. Die Maßnahme erfolgt in Form einzelner Impulstermine und ist nicht als längerfristige Interventionsreihe konzipiert. Die Horteinrichtungen werden durch den Leistungserbringer eigenständig akquiriert. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen, wobei die Mitwirkung der verantwortlichen Akteure der Lebenswelt sicherzustellen ist. Die zu erbringende Einsatzzahl beläuft sich auf 200 Einsätze pro Jahr. Die Durchführung erfolgt ausschließlich in Sachsen-Anhalt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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WertungspreisPreis
Die Wertungspreis ergibt sich aus der Addition aller Preispositionen gemäß Preisblatt (Anlage 3).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.06.2026) Bei Nichtvorhandensein aufgrund einer Nichteintragungspflicht ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 2,5 Mio. EUR und mindestens 1 Mio. EUR für daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Der Auftragnehmer muss über bestehende Strukturen verfügen, um die Einsätze reibungslos zu planen und durchzuführen. Dazu gehören insbesondere: - geeignete Büroräume inklusive übliche Technik, - Gewährleistung der Ansprechbarkeit mit geschäftsüblichen Servicezeiten, - Mindestens ein Fahrzeug zum Erreichen der Horte, - vorhandene Sportmaterialen (Kegel, Springseile u.ä.).
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Qualitätsmanagement
Für alle zur Auftragsausführung eingesetzten Trainer hat die Zertifizierung zur Durchführung von Präventionsleistungen gemäß Leitfaden Prävention in der Fassung vom 17.12.2025 vorzuliegen. Die Durchführung verhaltensbezogener Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Lebenswelt-/Setting-Ansatzes (z. B. Übungsgruppen, Seminare, Workshops, Beratungen) im Prozessschritt "Umsetzung" hat durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit dadurch belegten fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Kompetenzen im jeweiligen Themenbereich sowie fachübergreifend in Gesundheitsförderung/Prävention zu erfolgen. (Leitfaden Seite 28) Die entsprechenden Zertifikate zum Nachweis der vorstehenden Qualifikation der eingesetzten jeweiligen Trainer sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre - ausgehend vom Ende der Angebotsfrist - mit mindestens 1 Jahr Erfahrung bei der Umsetzung von Projekten mit Hort-Kindern (Altersgruppe 6 - 11 Jahre) im Handlungsfeld Bewegung im vergleichbaren Umfang - insgesamt mindestens 150 Veranstaltungen - mit dem hier zu vergebenen Auftrag anzugeben. Es wird eine kurze Darstellung des/der Präventionsprojektes/e sowie der methodischen Ansätze erwartet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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