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Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfung SWE-Konzern
SWE Service GmbH im Auftrag der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH · Erfurt · Thüringen
Angebote bis 18.08.2026, 10:00 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, gegebenenfalls einschließlich der Prüfung von Lageberichten, sowie weitere im Zusammenhang mit gesetzlichen, gesellschaftsrechtlichen oder gremienbezogenen Anforderungen stehende Wirtschaftsprüfungsleistungen, soweit diese im Einzelabruf beauftragt werden. Die Leistungen sind für Unternehmen aus dem Konzernumfeld der Stadtwerke Erfurt Gruppe zu erbringen, die in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind, insbesondere in den Bereichen Versorgung, Umwelt, Mobilität, Service und Freizeit. Hieraus können sich unterschiedliche Anforderungen an Prüfungsumfang, Prüfungsplanung, Abstimmungsprozesse und Berichtserstattung ergeben. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge geschlossen. Die konkrete Beauftragung erfolgt jährlich im Wege von Einzelabrufen und steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, insbesondere Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht; ein Umsatz- oder Abrufversprechen wird ausdrücklich nicht abgegeben. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen Gremien berechtigt bleiben, auch andere Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Eine Exklusivität des Rahmenvertrags besteht daher nicht. Der Rahmenvertrag begründet lediglich die Grundlage für künftige Einzelbeauftragungen, ohne dass hieraus eine verbindliche Verpflichtung zur Beauftragung in einem bestimmten Umfang folgt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Jahresabschlussprüfungen und weitere Wirtschaftsprüfungsleistungen.
- Die Leistungen werden für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH und weitere abrufberechtigte Unternehmen erbracht.
- Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge geschlossen und Einzelabrufe sind möglich.
- Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder eine Exklusivität des Vertrages.
- Die Durchführung erfolgt als nicht offener Verhandlungsaufruf mit Teilnahmewettbewerb.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für Jahresabschlussprüfungen und weitere Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH und verbundene Unternehmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit 60 %Qualität
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Gesamtpreis, der sich aus allen Festpreisen pro zu prüfenden Unternehmen zusammensetzt. 40 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bieter/Bewerber ist in ein Berufs- bzw. Handelsregister (z. B. Wirtschaftsprüferkammer) eingetragen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es wird versichert oder beabsichtigt bei Auftragsvergabe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall abgeschlossen zu haben: Personenschäden: 2 Mio. €; Sachschäden: 2 Mio. €; Vermögensschäden: 1 Mio. €
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, - Selbsterklärung über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Mitarbeiteranzahl des Bewerbers beträgt in der Wirtschaftsprüfung zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags mindestens 100 Personen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber/Bieter versichert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen kumulierten Jahresumsatz in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (Dienstleistungen „Prüfung von Jahresabschlüssen“ für kommunale Unternehmen, Versorgungsunternehmen, Nahverkehrsunternehmen und/oder Umwelt) von mind. 400.000,00 € erreicht zu haben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Anzahl der Referenzkunden in den letzten fünf Jahren (jeder Referenzkunde ist max. einmal zu berücksichtigten, auch wenn in der Laufzeit mehrere Prüfungsmandate vergeben wurden); im Bereich „Netzversorger für Strom- und Gasnetze“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 20.000,00 €); im Bereich „Mobilität“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 10.000,00 €); im Bereich „Konzerne“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 25.000,00 €); im Bereich „Energieversorgung“ (Mindestumsatz beim Kunden/Jahr: 20.000,00 €) - die Anzahl ist jeweils pro Bereich nachzuweisen und anzugeben. Der Bewerber mit der jeweiligen höchsten Anzahl der Referenzen erhält 6 Punkte. Die Bewerber mit niedrigeren Angaben werden entsprechend linear bewertet (zwischen „höchster Referenzanzahl“ ≙ 6 Punkte und „0 Referenzen“ ≙ 0 Punkte). Es ist zu beachten, dass nur Teilnahmean-träge gewertet werden, die den geforderten Mindestanzahl an Referenzen erfüllen. Die Referenzbereiche - Netzversorger für Strom- und Gasnetze - Mobilität - Konzerne - Energieversorgung werden jeweils einzeln bewertet.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Ver-gleichbar sind Referenzen aus dem Umfeld kommunaler Unternehmensgruppen, insbesondere mit Bezug zu den Bereichen Energieversorgung, Netzbetrieb (Gas/Strom) und Mobilität. Ein vollständiger Nachweis dieser Bereiche innerhalb nur einer Referenz ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die vorgenannten Bereiche über die Gesamtheit der drei eingereichten Referenzen hinweg nach-gewiesen werden und die Referenzen einem gemeinsamen Konzern-, Beteiligungs- oder Unternehmensgruppenumfeld einer kommunalen Struktur zugeordnet werden können. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (ab 2021). Es sind drei Referenzen anzugeben. Für jede Referenz werden im Sinne der grundsätzlichen Wertung zwei Punkte vergeben. Zusätzlich wünschenswert sind Erfahrungen in folgenden Leistungsschwerpunkten: • Parkhausbetrieb • Entsorgungsfachbetriebe (Abfallsammlung, Abfallentsorgung) • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, insbesondere Parks/Gärten (ausgenommen Freizeitparks) • Bäderbetriebe Für jeden je Referenz nachgewiesenen wünschenswerten Leistungsschwerpunkt wird ein Zusatzpunkt ver-geben. Die Höchstwertung beträgt vier Zusatzpunkte pro Referenz, also max. sechs Gesamtpunkte pro Re-ferenz.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat Erfahrungen mit Unternehmen im Bereich Energieversorgung, Netzbetreiber, Mobilität und andere kommunale Unternehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrung mit Unternehmensgruppen (Konzern-Holding, verbundene Unternehmen nach § 15 Aktiengesetz) inkl. Konzernabschluss
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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