AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ExWoSt - Praxistest von Indikatoren zur Stadtklimaanpassung. Entwicklung eines WebGIS-Dashboards für Bund, Länder und Gemeinden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), FWD 3, Bonn
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
- Frist (Submission)
- 27.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 529.412 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gemäß Klimaanpassungsgesetz (KAnG) §3 (3) Satz 1-3 sind für die bis 30.09.2025 zu entwickelnde vorsor-gende Klimaanpassungsstrategie des Bundes messbare Ziele, Indikatoren und Maßnahmen festzulegen, u.a. für die Stadt- und Siedlungsentwicklung (KAnG) §3 (4), 4c.). In Vorbereitung dessen hat das Bundesum-weltministerium (BMUV) Ende 2022 einen Prozess zur Entwicklung messbarer Ziele und ein Monitoring-system in sieben Clustern, wie z. B. Wasser oder Gesundheit, initiiert. Für die Stadt- und Siedlungsentwick-lung, Teil des Cluster Nr. 6 „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“ sollten im Jahr 2023 1-2 Handlungsziele identifiziert und Indikatoren entwickelt werden, mit denen über einen längeren Zeitraum die Zielerreichung und damit die Erfolge oder Nicht-Erfolge der Stadt- und Siedlungsentwicklung in der Klimaan-passung gemessen werden können. Entsprechende Ziele und Indikatoren wurden durch die ExWoSt-Studie „Klimaindikatoren: Entwicklung von messbaren Zielen, Indikatoren und Maßnahmen der Klimaanpassung durch Stadtentwicklung“, Laufzeit Apr. 23 – Dez. 23, vorbereitet. Auftragnehmer (AN) war bauchplan).( München und Universität Kassel, Fachgebiet Umweltmeteorologie. Die Ausarbeitung erfolgte in einem Prozess umfassender Abstimmung, unter Einbindung der Fachöffentlichkeit über drei Workshops mit Vertretern aus Bundesbehörden, Wissenschaft, Verbänden, Ländern und Kommunen, zudem eine clusterübergreifende Abstimmung insbesondere mit dem Cluster Wasser. Im Handlungsfeld Stadt- und Siedlungsentwicklung wurden folgende zwei Ziele bestimmt: 1. Aktivierung des Stadtgrüns zur Reduzierung der Hitzebelastung und 2. Stärkere Annäherung an einen natur-nahen Wasserhaushalt in Städten. Die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung sollen nun auf ihre prakti-sche Anwendung durch Bund, Länder und Kommunen getestet und weiterentwickelt, zum anderen weitere Indikatoren aus fernerkundlichen und anderen Datenquellen erhoben und getestet werden. Zudem sollen für die geplante Zielrichtung ab 2030, einer Verbesserung der Hitzeminderung durch klimaaktives Stadtgrün in prioritären Räumen, derartige räumliche Hot-Spots als Klimaanpassungsgebiete mit Priorität abgegrenzt werden. Ziel und Auftrag des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung und Realisierung eines bundesweiten Indika-torensystems für die Anpassung an den Klimawandel in Städten in zwei Stufen: (Stufe 1) Berechnung der be-reits festgelegten zwei Kernindikatoren „Grünerreichbarkeit“ und „versickerungsfähige Oberflächen“, (Stufe 2) deren Weiterentwicklung zur Realisierung eines operativen Web-GIS Dashboards. Gesamtziel ist die bun-desweite Entwicklung und Überführung eines ab 2027 operativ nutzbaren Stadtklimamonitorings des Bundes auf Basis • bundesweiter hochauflösender Datengrundlagen aus Fernerkundung (und in-situ Geodaten) zur Be-rechnung von Indikatoren und deren Veränderung durch Zeitvergleiche, • bundesweiter einheitlicher Daten zur Unterstützung der Umsetzung durch Bund, Länder und Kommu-nen, • eines Praxistest in Fallstudien. Die Ergebnisse sollen in ein Monitoring überführt werden, das durch den Bund für die Erfolgskontrolle zur Deutschen Klimaanpassungsstrategie genutzt werden kann.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2024
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.