AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4e76b1be-4521-4146-b7e4-058d3cebd2c2/

2025-0367, Küchenausstattung und -geräte, Erweiterung Schulstandort zur 3-Zügigkeit, GGS Morsbroicher Straße 14, 51375 Leverkusen

Notice-ID: 4e76b1be-4521-4146-b7e4-058d3cebd2c2 · Procedure-ID: be20c0d5-c01b-40bf-89db-6b62e4891f9d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle, Leverkusen
Veröffentlicht
30.01.2026
Frist (Submission)
05.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die bestehende 2-zügige Gemeinschaftsgrundschule wird zur 3-zügigen Grundschule des gemeinsamen Lernens (Inklusion) ausgebaut. Hierfür erfolgen ein Teilabbruch, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in den verbleiben-den Bestandsgebäuden, sowie eine Ergänzung der vorhandenen Gebäudestruktur durch An- und Neubauten. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die notwendige Küchenausstattung, einschl. der Küchengeräte zur Errichtung einer Mensaküche.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.05.2026
Ende
23.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).