AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a13493f752-336bcfbae5e7c90e) · Abgerufen am 21.10.2026 15:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4eb06cd0-4a2f-48d0-841d-8048e4b64c0e/

Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Cluster 1 - Schulmöbel Bauphase Süd

Notice-ID: 4eb06cd0-4a2f-48d0-841d-8048e4b64c0e · Procedure-ID: 1983f7bf-5793-4dfd-b6b0-6aae3981c972

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Konstanz, Konstanz
Veröffentlicht
20.10.2026
Frist (Submission)
19.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hauptmassen Serienmöbel/Lose Möbel für die Bauteile GT und ZG bestehend aus: Schülerstühle (Schalenstuhl) ca. 690 St Schülerstühle (Drehstuhl) ca. 360 St Lehrerstühle (Drehstuhl) ca. 10 St Steh-Sitz-Hocker ca. 30 St Schülertische (Einzeltisch) ca. 660 St Schülertische (Doppeltisch) ca. 180 St Lehrertische ca. 35 St Konferenztische ca. 75 St Schränke (m. Flügeltüren u. Regale) ca. 25 St Pylonentafeln ca. 50 St

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2027
Ende
16.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).