AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 15:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4eb2cd14-7228-41f2-b86c-744e008fc299/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: 4eb2cd14-7228-41f2-b86c-744e008fc299 · Procedure-ID: 40040dc6-b034-47c0-8a0c-7a0641d0cebf

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
16.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
223.215 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Depot für BLB, SKH, SMNK, 76189 Karlsruhe, Karlsruhe, Depot für BLB, SKH, SMNK, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (Anlagengruppen 1,2,3,8), Lph. 2-3,5-9. Umbau und Ertüchtigung der bestehenden Lagerhalle in ein gemeinsames Depot für alle drei Landesmuseen; Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK), Badisches Landesmuseum (BLM) und die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe (SKK). Das Objekt besitzt eine Heizungsanlage, mehrere Lüftungsanlagen, Sanitärinstallationen und eine Gebäudeautomation, die entsprechend den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Es ist eine neue Lüftungsanlage und eine dezentrale Be- und Entfeuchtung der Raumluft zu realisieren.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).