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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen

Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

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  • Los 1 Vergeben
    2556/StB13 Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
    🏆 Lärmkontor GmbH · Hamburg
Auftragnehmer
  • Lärmkontor GmbH · Hamburg Mittleres Unternehmen
💶 Zuschlagswert 78.478 €
👥 Eingegangene Angebote 3
📅 Zuschlagsdatum 16.01.2026

Beschreibung

Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · 2556/StB13 Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
  • Angebotspreis (inkl. MwSt.) nach Wichtigkeit
    Preis

    100

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 78.478 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Lärmkontor GmbH
    Zuschlagswert 78.478 €

    1 Veröffentlichung

    • 21.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 309 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 78.998 €
Median 110.000 €
Oberes Quartil 216.660 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin

servicestelle-vergabe@bmv.bund.de
000

78.478 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2556/StB13
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 21.01.2026
CPV-Codes (4) 71311210 · Architektur und Ingenieurwesen
71313100 · Architektur und Ingenieurwesen
79314000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
71317210 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 10 Wochen
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
Lärmkontor GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 16.01.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 242.115 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.015 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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