AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 11:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ec72321-479f-4a15-8ed4-70b6a46bdfd3/

Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Wasserkonzeptes Region Westholstein

Notice-ID: 4ec72321-479f-4a15-8ed4-70b6a46bdfd3 · Procedure-ID: 11e89930-497d-41b2-900d-08576da31ab5

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Stammdaten

Veröffentlicht
12.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
147.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Region Westholstein sind vor dem Hintergrund von Klimawende, Energiewende und Strukturwandel in Zukunft deutlich steigende Wasserbedarfe zu erwarten. Neben Energie- und Wasserstoffprojekten der Industrie zeichnet sich auch ein steigender Wasserbedarf bei Privathaushalten und in der Landwirtschaft ab. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Ingenieurleistungen für Erfassung, Haltung, Aufbereitung und Darstellung und grundlegende Analyse von Daten zur Ermittlung von Wasserbedarfen und Verfügbarkeit, sowie dass Ableiten von Maßnahmen und Erarbeitung eines Wasserkonzeptes ausgeschrieben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
30.06.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BWS GmbH
Vertragsabschluss
22.09.2025
Zuschlagsentscheidung
08.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).