AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Holzernte mit Baggerharvester zur Stehendentnahme inklusive Rückung in den Thüringer Forstämtern Frauenwald und Finsterbergen
Stammdaten
- Auftraggeber
- ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, Erfurt
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Frist (Submission)
- 15.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77230000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber, vertreten durch das Thüringer ie Thüringer Forstämter Frauenwald und Finsterbergen, beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit der Holzernte inklusive Rückung in drei Revieren. Die Maßnahmen, verteilt auf 2 Lose, sind im Zeitraum 01.08.2024 bis 31.12.2024 zu erbringen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 - Frauenwald (Revier Frauenwald/Oehrenstock)
- Erfüllungsort
- Frauenwald
Los 2 — Los 2 - Finsterbergen (Revier Frauenwald/Gräfenroda, Saukopf)
- Erfüllungsort
- Finsterbergen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 31.12.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).