AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Glocken und Turmuhren

Notice-ID: 4eeb2aea-ad98-4832-becd-3d05b712b8d3 · Procedure-ID: 74912ec7-cb93-4a0d-9d10-0d8510f0a3f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
10.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
245.423 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Demontage, Sanierung und Montage aller 38 Bestandsglocken. Zwischenlagerung während der Bauzeit. Die Sanierung der Glocken umfasst die Bearbeitung der Oberfläche, das Nachstimmen, die Integration von Magnetschlaghämmern und das Erneuern von Halterungen. Dazugehörend die Bereitstellung einer Glockenspielsteuerung für 57 Glocken mit Ansteuerungskasten, sowie die Herstellung von Glockenaufhängungen zur Aufnahme der Glocken. Ebenso die Demontage, Sanierung und Montage aller 4 Zeiger mit den Zeigerwerken. Es wird auf die örtlichen Zwänge und Erschwernisse hingewiesen: Die Baustelle befindet sich innerhalb der Fußgängerzone (Umweltzone, Oberleitungen, Beantragung v. Parkerleichterungen, Vandalismus, ) und ist umgeben von denkmalgeschützter Bebauung (Anforderung: lärm- und erschütterungsarm). Arbeitsbereiche sind aufgrund der Innenstadtlage sehr begrenzt!

Vertragslaufzeit

Beginn
24.03.2025
Ende
04.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GLOCKENGIESSEREI PERNER GMBH
Vertragsabschluss
25.11.2024
Zuschlagsentscheidung
04.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).