AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 12:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4eed36d7-bd6e-4e02-8a56-434ae7163a11/

Bodenbelagsarbeiten Holzpflaster ATV DIN 18356

Notice-ID: 4eed36d7-bd6e-4e02-8a56-434ae7163a11 · Procedure-ID: 0d4008bb-6203-4e2c-a295-90d430f3f2eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Trier
Veröffentlicht
22.03.2025
Frist (Submission)
29.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der A.R.T. errichtet im EVZ Mertesdorf ein Betriebsgebäude mit einem Umkleide- und Bürobereich. Die einzelnen Büroflächen im Obergeschoss mit Einzelflächen von 18 m² - 22 m², sowie die Disposition im Erdgeschoss und ein Bereich in der Mensa sollen mit Holzpflastern aus Eiche in einem Sondermaß von 70 x 70 mm und 18 mm Stärke belegt werden. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 810 m². Diese soll im Halbverband auf dem vorhandenen Zementestrich geklebt werden. Anschließend soll das Holzpflaster mit einem lösemittelfreien Hartöl auf Basis nachwachsender Rohstoffe behandelt werden. Kenndaten der Maßnahme: BRI 28.830 m³ BGF 5.128,84 m² Länge 117,48 m Breite 22,46 m Höhe 13,58 m

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
08.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau , Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).