AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Revitalisierung PFAFF-Areal Kaiserslautern, Ordnungsmaßnahmen Bauabschnitt 4b (Maßnahme O4b.2.1) Bodensanierung, Kampfmittelfreimachung, Rückbau Infrastruktur, Entsorgungsleistungen im Bauabschnitt 4b
Stammdaten
- Auftraggeber
- WVE GmbH Kaiserslautern im Auftrag der PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 23.11.2024
- Frist (Submission)
- 04.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45111000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Revitalisierung des PFAFF-Areals in Kaiserslautern erfordert unter Beachtung der Bestimmungen für EU-weite Vergabeverfahren die Durchführung von Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen. Die Ordnungsmaßnahme dient der Bodensanierung im Bereich des Flurstücks 1851/147. Sie umfasst die Bodensanierung, den Rückbau von Oberflächenversiegelungen und den Rückbau unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen inklusive Kampfmittelräumung sowie die Wiederherstellung der verkehrstechnischen Infrastruktur. Die bei den Arbeiten anfallenden mineralischen Rückbau- und Aushubmassen werden bei geotechnischer und umwelttechnischer Eignung auf dem PFAFF-Areal verwertet. Andernfalls werden die Massen einer externen Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) zugeführt. Rückbau Asphaltdecke, rd. 300 m², Rückbau Bausubstanz, rd. 20 m³, Rückbau bestehende Infrastruktur, Kampfmitteltechnische Volumenräumung, rd. 750 m³, Transport- und Entsorgungsleistungen, rd. 1.400 Tonnen Rückverfüllung und Wiederherstellen des Straßenbereichs Nebenleistungen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 07.07.2025
- Ende
- 13.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 50 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.