AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachplanung Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Hochbauamt Ulm, Ulm
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 86.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Dornstadt, Auf dem Lerchenfeld 1, Rommelkaserne - Neubau Zentrales Waffenkammergebäude: Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanerleistungen für Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 Zu vergebene Leistungsstufen/-phasen: Lst. 1 (Lph. 2-4), Lst. 2 (Lph. 5), Lst. 3 (Lph. 6) und Lst. 4. Die geschätzten Gesamtbaukosten KG 200-600 betragen 5.000.000,00 € brutto. Baubeginn: 09/2026, Fertigstellung: 08/2028 Aufgabenbeschreibung: Lage: Südlich der Gemeinde Dornstadt liegt die Rommelkaserne, welche bereits 1962 erbaut wurde. Die Kaserne ist Sitz des Sanitärregiments 3 mit 9 Kompanien, sowie ein Ausbildungs- und Simulationszentrum. Auf dem Gelände Rommelkaserne soll ein neues zentrales Waffenkammergebäude errichtet werden. Das unbebaute Grundstück weist eine ausreichende Größe auf, um das Bauwerk und die notwendige Infrastruktur in den Außenanlagen unterzubringen. Neubau: Der Neubau soll zwischen den Bestandsgebäuden errichtet werden. Das Gebäude dient der Lagerung, Reinigung und der kleineren Instandsetzung von Waffen. Bei der Positionierung des Gebäudes ist eine spätere Erweiterungsmöglichkeit in der Planung zu berücksichtigen. Die Lagerräume, gem. Typ 4.4.1 nach DIN 277, sind für absicherungspflichtiges und diebstahlgefährdetes Material vorzusehen. Zur Reduzierung des Wach- und Überwachungsaufwandes sollen Lagerräume möglichst zentral, in einem Gebäude zusammengefasst werden. Im Rahmen des Möglichen ist hierbei ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude vorzusehen. Die Planungshilfe hierfür muss zwingend berücksichtigt und umgesetzt werden. Für die Anordnung und Dimensionierung der Räume gibt es zum Teil Angaben, welche in die Planung zu integrieren sind. Die Vorgaben sind unverändert zu übernehmen. Das Zentrale Waffenkammergebäude ist grundsätzlich in einem Baukörper zu realisieren. Die allgemeinen Grundlagendokumente für die Durchführung von Bauaufgaben der Bundeswehr sind zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird nach den Richtlinien für Baumaßnahmen des Bundes (RBBau Neu vom 01.07.2024) durchgeführt. Nachhaltigkeit: Für das BMVg ist entsprechend des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 25. August 2021 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit - Weiterentwicklung 2021 umzusetzen, damit die darin formulierten Ziele der Bundesregierung erreicht werden. Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Bundesliegenschaften sind der Leitfaden Nachhaltiges Bauen und das BNB (www.nachhaltiges-bauen.de) zu berücksichtigen. Für die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gelten die Vorgaben des Bereichserlasses D-1800/111 (BMVg IUD I 4 - Az 68-01-00/40) vom 14. Juni 2016. Bei dieser Maßnahme ist eine "sinngemäße Anwendung ohne Zertifizierung" gefordert. Beauftragt wird diese an einen separaten Koordinator. __________________________________________________________________________________________ Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag (abrufbar unter der oben genannten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer: 25-21028 durchgeführt (bei Rückfragen bitte angeben).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.08.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.