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Dunkelfeldstudie über den Umfang von Fehlverhalten im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist BIC.business integrity culture GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: BIC.business integrity culture GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Untersuchung des Dunkelfeldes von Fehlverhalten im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Dunkelfeldstudie sollen systematisch Erkenntnisse über das vorstehend definierte Fehlverhalten im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland gewonnen werden, das bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch in der GKV-Gesamtsicht des GKV-Spitzenverbandes erfasst wird. Zur Beantwortung der vorgenannten Forschungsfragen haben alle erforderlichen Umsetzungsschritte in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu erfolgen. Für den dahingehenden Abstimmungsprozess sind vom Auftragnehmer regelhaft monatliche digitale Jour fixes mit dem Auftraggeber durchzuführen. Darüber hinaus haben im Vorfeld der Erstellung des Studienfeinkonzeptes sowie des Zwischen- und Abschlussberichtes zudem jeweils vom Auftragnehmer organisierte Workshops stattzufinden. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Studiengrobkonzept 50 %Qualität
Studiengrobkonzept mit folgender Untergewichtung 70 % Teilkonzept Methodik 30 % Teilkonzept Zeit- und Personalplanung
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Preis 30 %
Pauschgesamtpreis gemäß Preisblatt
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Vorstellung des vorgesehenen Personals 20 %Qualität
Der Bieter stellt das vorgesehene Personal vor und weist dessen Qualifikation unter Beifügung des ausgefüllten Formblattes M und einer Kurzvita nach. Hier zählen neben der einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulqualifikation auch der Nachweis ausreichender Erfahrungen in der Durchführung von strafrechts- und/oder sozialrechtswissenschaftlichen Forschungsprojekten sowie entsprechende Kompetenzen in sozialrechtlichen Fragestellungen des SGB V und SGB XI. Weiterhin sind Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsökonomie- und Projektmanagement erforderlich. Für die Projektleitung und deren Stellvertretung sollen mindestens drei Referenzen, für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens zwei Referenzen ihrer Erfahrung mit Forschungsprojekten, die von der Art und dem Umfang vergleichbar sind, eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 166 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 08.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 770 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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