AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 00:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f50fabb-dcb1-4c43-8d8a-3ae7919639e1/

Dauergrabgepflegtes Grabfeld: Erweiterung Heger Friedhof Stadt Osnabrück

Notice-ID: 4f50fabb-dcb1-4c43-8d8a-3ae7919639e1 · Procedure-ID: 4ba375aa-1628-4b92-9f5e-1e772cf7ffe0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge, Osnabrück
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98371111 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Seitens des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB) ist eine Erweiterung eines dauergrabgepflegten Grabfeldes auf dem Heger Friedhof geplant, siehe Plan. Die Erweiterung soll der bestehenden Fläche der Anlage "Ein Raum für uns" gestalterisch angeglichen werden. Bei der Planung ist zu beachten, dass keine Erdbeisetzungen im Traufbereich von Bäumen eingeplant werden dürfen. Eine würdevolle Integration bestehender Nachbargrabstellen wird erwünscht. Die Grabfelder sollen durch einen Konzessionsnehmer konzipiert, angelegt, unterhalten und betrieben werden. Voraussichtlicher Beginn des Konzessionsvertrags ist nach Zuschlagserteilung im 1. Halbjahr 2026.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).