AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c839790b-372e0d91da4848ab) · Abgerufen am 11.08.2026 10:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f56ad6a-6365-4ace-aa9c-6d8ff2a30e4b/

1828-TB-Wartungs- und Entwicklungsleistungen DynaConf, BWI-Helper und BWI-Installationsmanager

Notice-ID: 4f56ad6a-6365-4ace-aa9c-6d8ff2a30e4b · Procedure-ID: e1e420ba-9e6a-48c9-842f-1c1937af6839

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
27.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72262000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung eine App-Analyse Plattform in Höhe von 2.328.000,00 Euro (netto) bis zu 3.492.000,00 Euro (netto) im Wege eines offenen Verfahrens gem. gem. § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (zwei Jahre Grundlaufzeit, mit einmaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr optional) abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).