Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder sich verpflichten, im Auftragsfall eine solche abzuschließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. Euro - Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. Euro - Maximierung: jeweils zweifach pro Jahr Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder über die Verpflichtung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen, vorzulegen. Hierfür ist die Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Spätestens vor Auftragsbeginn ist die Vorlage einer Deckungszusage des Versicherers oder eines gültigen Versicherungsscheins erforderlich, aus dem die geforderten Deckungssummen und die zweifache Maximierung hervorgehen.