AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4f76cd45-9a68-4b20-b8c3-2ca4092e1e3d) · Abgerufen am 27.08.2026 20:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f76cd45-9a68-4b20-b8c3-2ca4092e1e3d/

Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen

Notice-ID: 4f76cd45-9a68-4b20-b8c3-2ca4092e1e3d · Procedure-ID: b04aedde-9c49-40df-815e-71c89e3f69a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin
Veröffentlicht
26.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79416000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen. Der Auftragnehmer soll hierzu gemäß den vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalten und Zielgruppen geeignete Konzepte ausarbeiten und umsetzen. Ein besonderer Fokus des Leistungsspektrums liegt auf der Entwicklung und Durchführung von zum Teil bundesweiten Großveranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2023
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).