AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 06:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f8ba120-0cc1-4e64-a7d5-b1b0cfab6c13/

EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für ein Feuerwehrgerätehaus

Notice-ID: 4f8ba120-0cc1-4e64-a7d5-b1b0cfab6c13 · Procedure-ID: 3a2a8d00-ef49-423c-b39b-dc27ff510afe

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lennestadt, Lennestadt
Veröffentlicht
25.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Lennestadt beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau (inkl. Abbruchmaßnahmen) eines Feuerwehrgerätehauses in Lennestadt-Meggen. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer 5.1.11) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).