AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4f91daa4-b344-4ff2-a4cb-d72095ce9610) · Abgerufen am 10.09.2026 23:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f91daa4-b344-4ff2-a4cb-d72095ce9610/

Neubau Außenanlagen Neckartalschule und Dialoggarten

Notice-ID: 4f91daa4-b344-4ff2-a4cb-d72095ce9610 · Procedure-ID: dd9af701-85e4-4814-a101-8a30594baef2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -, Heilbronn
Veröffentlicht
15.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112712 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.135.052 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Außenanlagen und Grünanlagen. Derzeit wird der Neubau der Neckartalschule in Heilbronn errichtet. In diesem Zuge entsteht ein neuer Campus. Die ausgeschriebenen Bauleistungen umfassen den Neubau des Schulhofs und des Innenhofs (1. OG) der Neckartal-schule, den Umbau eines Teils der bestehenden Sportanlagen, die Erneuerung des Eingangsbereichs der Sporthalle sowie den Neubau des sogenannten "Dialoggartens" zwischen Neckartalschule und Grünewaldschule.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
16.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bietigheimer Gartengestaltung GmbH
Vertragsabschluss
06.05.2026
Zuschlagsentscheidung
13.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).