AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neugestaltung Dorfstraße - L78a Wintersdorf; Objektplanung nach §§ 47, 43, 39 HOAI (LPH 3 ff.), Besondere Leistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Rastatt, Rastatt
- Veröffentlicht
- 15.06.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
Beschreibung
Die Stadt Rastatt plant im Ortsteil Wintersdorf die Neugestaltung der Dorfstraße (L78a) zwischen südlichem und nördlichem Ortseingang. Für die Neugestaltung liegt eine Vorplanung vor. Die Länge der Maßnahme beträgt ungefähr 950 m, eine bauliche Umsetzung soll voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten erfolgen . In einem Teilabschnitt soll ergänzend ein Mischwasserkanal auf ca. 340 m Länge erneuert werden. Für die Maßnahme sollen auf Grundlage der Entwurfsplanung Fördermittel des Landes Baden-Württemberg (LGVFG Förderung) beantragt werden. Anforderungen des Förderprogramms sind in der weiteren Planung und Umsetzung zu beachten. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für die weitere Umsetzung des Vorhabens ab der Entwurfsplanung (Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Örtliche Bauüberwachung, weitere Leistungen). Hierbei ist eine stufenweise Beauftragung mit Stufe 1 = HOAI Leistungsphasen 3 - 6 als Grundauftrag vorgesehen. Die Leistungen der Stufe 2 für die weitere Umsetzung der HOAI Leistungsphasen 7 - 8 (inkl. Besondere Leistungen) werden als Option ausgeschrieben und stehen unter dem Vorbehalt der Förderung. Die Leistungen der Stufe 3 für die HOAI Leistungsphase 9 werden ebenfalls als Option ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2024
- Ende
- 31.12.2031
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Weber Ingenieure GmbH
- Vertragsabschluss
- 29.04.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 18.03.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.