AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 12:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f98c289-ea3e-4166-bb87-63cd1d2e3b5a/

Herstellung, Lieferung und Montage von Spiel-, Informations- und Gestaltungselementen aus Holz und Metall für den Lehr- und Erlebnisweg zur Teufelsburg

Notice-ID: 4f98c289-ea3e-4166-bb87-63cd1d2e3b5a · Procedure-ID: 954b0354-aafe-4f76-951c-7622c4436af3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Überherrn, Überherrn
Veröffentlicht
26.03.2026
Frist (Submission)
23.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Herstellung, Lieferung und Montage von Spiel-, Informations- und Gestaltungselementen aus Holz und Metall für den „Lehr- und Erlebnisweg zur Teufelsburg“. Die Leistungen umfassen insbesondere: Infotafeln, Willkommenstafel, große Infotafel mit Überdachung, Kletterparcours, Figurentheater aus Holz, Balancierwippe, Holzxylophon, Rutsche, Balancierstämme, Waldfenster, Holzmemory, Holzpranger und Aussichtstafel. Die Ausführung umfasst sämtliche zur Herstellung, Lieferung und Montage erforderlichen Materialien, Nebenleistungen und Befestigungselemente.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
16.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).