AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f9b2875-e4c9-49cf-88e7-44e4fd58005e/

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Notice-ID: 4f9b2875-e4c9-49cf-88e7-44e4fd58005e · Procedure-ID: 32fd4f3b-dcd7-4b96-85a1-e1e3d665081c

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Karlsruhe, KöR, Karlsruhe
Veröffentlicht
04.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der genannten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bietern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung des Erst-Angebotes, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).