AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM8J5/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 23:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4fd38e19-0ee6-4ba2-9e35-213da1f2c75b/

Schülerbeförderung gem. § 161 Hessisches Schulgesetz Helen-Keller-Schule - ab 2027

Notice-ID: 4fd38e19-0ee6-4ba2-9e35-213da1f2c75b · Procedure-ID: c930616c-cb0a-4670-a54f-76d68ee6087e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rüsselsheim am Main, Rüsselsheim am Main
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60140000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und ihrer Außenstelle(Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
121 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).