AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 04:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4fd5a878-eb14-4bb4-9ecc-70c5cb26224e/

Neubau, Umbau und Sanierung der DRV Klinik Niederrhein in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Notice-ID: 4fd5a878-eb14-4bb4-9ecc-70c5cb26224e · Procedure-ID: 6f4ab694-d3de-4f9e-9784-9cdf729e4067

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Düsseldorf
Veröffentlicht
11.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die zu vergebenden Leistungen für die Umsetzung eines Ersatzneubaus und Sanierung der DRV Klinik Niederrhein in Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen aus: — Stufe 1: vorgeschaltete Studie zur Untersuchung der baulichen Machbarkeit Optional im Anschluss an Stufe 1 zur Beauftragung der Objektplanung der Umsetzungsvariante Ersatzneu-bau und Teilsanierung der Klinik Niederrhein gem. §34 und §51 HOAI: — Stufe 2: Leistungsphasen HOAI 2-4 — Stufe 3: Leistungsphasen HOAI 5-7 — Stufe 4: Leistungsphasen HOAI 8-9 — Sowie besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Zuschlagsentscheidung
28.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).