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Bayerisches Rotes Kreuz: Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik für sechs (6) Integrierte Leitstellen
Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. - Landesgeschäftsstelle · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenILS Straubing🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
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Los 2 VergebenILS Coburg🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
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Los 3 VergebenILS Donau-Iller (Krumbach)🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
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Los 4 VergebenILS Hochfranken (Hof)🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
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Los 5 VergebenILS Schweinfurt🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
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Los 6 VergebenILS Oberland (Weilheim)🏆 eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
- eurofunk Kappacher GmbH Deutschland · Ainring
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: eurofunk Kappacher GmbH Deutschland. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bayerische Rote Kreuz K.d.ö.R. (BRK) beabsichtigt die Beschaffung von Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik samt zugehöriger Leistungen für sechs (6) von diesem betriebene Integrierte Leitstellen (ILSen) an folgenden Standorten: • Los 1: Straubing • Los 2: Coburg • Los 3: Donau-Iller (Krumbach) • Los 4: Hochfranken (in alten oder neuen Räumlichkeiten) (Hof) • Los 5: Schweinfurt • Los 6: Oberland (Weilheim) Die Leistung wird in sechs (6) Fachlosen beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich für alle Lose in dem Dokument "BRK_ILSen_IuK_Lastenheft" sowie ergänzend losspezifisch in den Dokumenten "BRK_ILSen_IuK_LV_Los-##".
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist (01) um eine (1) Woche.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
12 von 12 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 60 %Qualität
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschrei-bens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 68 Tage nach Fristende
Auftragnehmer eurofunk Kappacher GmbH Deutschland1 Veröffentlichung
- 09.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 80 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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