AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
26E70259 - Schloss Herzberg - Sanierung Sieberflügel - Natursteinarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Frist (Submission)
- 27.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45212354 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Schloss Herzberg - Sanierung Sieberflügel Naturwerkstein- und Betonarbeiten - Reinigung, partielle Ergänzung von Steinen und Mauerwerkspartien, Neuverfugung mit Gipsmörtel, Verputz mit historischem Gipsputz von gipshaltigen Mauerwerksaußenwände aus Lesesteinen (überwiegend Grauwacke).Ca. 500 qm - Reinigung, partielle Ergänzung von Steinen und Mauerwerkspartien, Neuverfugung mit Gipsmörtel, Mauerwerkinnenwände und -gewölben aus Lesesteinen (überwiegend Grauwacke). Ca. 500 qm - Reinigung, Formergänzung, Herstellen von Vierungen und Neuteilen, teilweise Neuversatz von Gesimsen und Fenstergewänden. ca. 12 Stck - Restauratorische Bearbeitung mit Reinigung, Festigung, Formergänzung und bildplastischer Bearbeitung von Portalen mit skulpturaler Oberflächengestaltung. ca. 5 Stck. Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können sind zum Wettbewerb drei, den hier abgefragten Leistungen etwa gleichwertige im hochwertigen Denkmal ausgeführte Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sollten in den letzten fünf Jahren begonnen und abgeschlossen worden sein, zu den Referenzen sind Kontaktpersonen zu nennen, bei denen die Angaben geprüft werden können.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 26 Wochen
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.