AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ff07517-6f84-408a-b02b-17c252bc8309/

Lieferung von 400 Laptops und 230 Dockingstationen

Notice-ID: 4ff07517-6f84-408a-b02b-17c252bc8309 · Procedure-ID: 0bb4e956-f5bb-4c3e-80c1-ffdfff34aea4

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Veröffentlicht
14.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Tragbare Computer (Laptops) und Zubehör Der Auftrag umfasst den Kauf von 400 tragbaren Computern (Laptops) einschließlich Zubehör, die zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie geeignet sind. Zwecks Kompatibilität zu bestehenden Systemen, werden ausschließlich Geräte des Herstellers Dell in Betracht gezogen. Die angebotenen Geräte und das Zubehör müssen die folgenden Leistungsmerkmale erfüllen: Systemkomponente Anforderung Prozessor - mind. 12. Generation Intel Core i7 Prozessor - mind. 2,0 GHz Taktfrequenz RAM - mind. 32 GB DDR5 Festplatte - mind. 512 GB Solid State Drive (SSD) Bildschirm - 14 Zoll- Full HD-Display - Auflösung 1.920x1080 Pixel - Seitenverhältnis 16:9 oder 16:10 Grafikkarte - Adobe Premiere Pro-kompatible integrierte Grafikkarte Kommunikation - Bluetooth 5.2 - mind. Wi-Fi 6E - LTE-Modem (Abwärtskompatibel zu 3G, 4G)

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).