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Durchführung von gesetzliche Untersuchungen nach §29 und §47 StVZO an Omnibussen der BVG
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Durchführung von gesetzliche Untersuchungen nach §29 und §47 StVZO an Omnibussen der BVG
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Einzeln zu bepreisen sind (8 Positionen): - HU ohne AU - Kraftomnibus (KOM) bis 30,0 t (Elektro) - HU mit AU - Kraftomnibus (KOM) bis 30,0 t (Diesel) - SP - Kraftomnibus (KOM) bis 30,0 t - BOKraft Zusatz - Kraftomnibus (KOM) - HU Nachuntersuchung 1 - Kraftomnibus (KOM) - HU Nachuntersuchung 2 - Kraftomnibus (KOM) - SP Nachuntersuchung 1 - Kraftomnibus (KOM) - SP Nachuntersuchung 2 - Kraftomnibus (KOM) Bewertet wird jede Einzelpreisposition mit einer Gewichtung von 10%.
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Prüfungen nach §29 StVZO 10 %Qualität
Erfahrung nach § 29 StVZO (M3 - letzte 3 Jahre, ortsunabhängig) Bewertet wird die Gesamtzahl der durch den Bieter in den letzten drei Jahren durchgeführten Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO, Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO und dazugehörige Nachuntersuchungen (als Teil derselben Prüffälle) an Omnibussen der Fahrzeugklasse M3 gemäß (ortsunabhängig). Die Einsatzfähigkeit in Berlin wird separat als SLA bewertet.
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Regionale Leistungsfähigkeit (SLA) 10 %Qualität
Einsatzbereitschaft in Berlin (SLA‑basiert) Bewertet wird die tatsächliche Einsatzbereitschaft des Bieters zur Durchführung von HU, SP und Nachuntersuchungen auf den BVG‑Liegenschaften in Berlin anhand transparenter, leistungsbezogener SLA‑Parameter: - Maximale Reaktionszeit für die Durchführung von HU/SP‑Erstprüfungen (Werktage) - Maximale Reaktionszeit für Nachuntersuchungen (Stunden/Werktage) - Anzahl der M3‑qualifizierten Prüfingenieure, die innerhalb von ≤ 24 h einsatzbereit in Berlin verfügbar sind (stationär, mobil oder über Eignungsleihe nach § 47 SektVO) Diese Parameter sind nicht standortbezogen, sondern betreffen ausschließlich die Leistungsfähigkeit, die BVG zur Auftragsdurchführung benötigt. Die angebotenen SLA‑Parameter (Reaktionszeit, Kapazität, Personalverfügbarkeit) werden Bestandteil des Vertrags. Bei SLA‑Nicht‑Erfüllung gelten die Vertragsstrafen gemäß Abschnitt 6.6 der Leistungsbeschreibung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 464.303 €1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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