AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 02:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ffb1dbf-0df9-4f19-8f8e-515e03eba0df/

Generalsanierung und Erweiterung des Sonderpädagogischen Förderzentrums (Schule am Martinsberg)

Notice-ID: 4ffb1dbf-0df9-4f19-8f8e-515e03eba0df · Procedure-ID: daeaaf50-ebd9-41ff-8ab5-a55929f00226

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Stammdaten

Auftraggeber
Diakoniewerk Martinsberg e. V., Naila
Veröffentlicht
20.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Diakoniewerk Martinsberg plant die Generalsanierung des Sonderpädagogischen Förderzentrums (Schule am Martinsberg) auf dem Grundstück Flur-Nr. 994 und 1004/1 in 95119 Naila, Neulandstraße / Gartenstraße. Die "Schule am Martinsberg" ist ein privates Sonderpädagogisches Förderzentrum für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten. Sie geht aus dem 1851 gegründeten "Kinderheim-Rettungshaus" des Träger-Vereins Diakoniewerk Martinsberg e.V. hervor. In den frühen 1970er Jahren bezog die Schule ihr damals neu errichtetes Schulgebäude in Naila, das seitdem geringfügig erweitert, aber nicht wesentlich saniert wurde. Im Jahr 2021 wurde vom Kuratorium des Trägervereins der Beschluss für eine umfassende Sanierung gefasst. Hierfür wurde mit der Regierung v. Oberfranken als Fördergrundlage ein aktualisiertes Raumprogramm erarbeitet, welches neben der Sanierung des Bestandes auch einen Erweiterungsbedarf konstatiert. Die notwendige Sanierung des bestehenden Lehrschwimmbads der Schule ist nicht förderfähig und soll in einer gesonderten Maßnahme geplant und durchgeführt werden. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze werden im Zuge der Erneuerung der Freianlagen auf dem Grundstück errichtet. Das Grundstück liegt im südlichen Ortsbereich der Stadt Naila. Westlich und nördlich grenzen an das Grundstück Wohnbauflächen an, südlich und östlich gemischte Bauflächen. Der Ortskern von Naila und der Bahnhof sind innerhalb 10 Minuten fußläufig erreichbar. Das trägereigene Kinder- und Jugenddorf liegt 15 Gehminuten entfernt in südlicher Richtung. Neben dem Anliegerverkehr findet vor allem im Bereich der Gartenstraße Hol- und Bringverkehr durch das Förderzentrum statt. Im Zuge der Planung werden auf dem Grundstück PKW- und Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl errichtet, sowie die Haltestellen für den Schulbusverkehr eingerichtet. Über die nahe gelegene Staatsstraße 2195 und die Bundesstraße 173 besteht Anbindung für den überörtlichen Verkehr in Richtung Selbitz, Schwarzenbach, Geroldsgrün, Bad Steben, Lichtenberg und Berg. Das Gelände fällt von der Gartenstraße nach Süd-Osten um fast eine Geschosshöhe ab. Die Räume im Untergeschoss des Bestandsbaus, die zum Pausenhof orientiert sind, werden somit natürlich über Fenster belichtet. Der Erweiterungsbau entsteht auf der überwiegend ebenen Pausenhoffläche im südwestlichen Bereich des Grundstücks und schließt barrierefrei an den Bestandsbau an. Das bestehende Schulgelände ist im Bestand vollumfänglich erschlossen. In Abstimmung mit der zuständigen Abwasserbehörde ist ein zusätzlicher Kanalanschluss vorgesehen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind für die geplante Maßnahme nicht erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Vorstudie.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).