AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=872535) · Abgerufen am 08.08.2026 20:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50033dee-67bb-4c4a-bc91-c030976b0978/

Lieferung und Installation von 24 Fütterungsautomaten mit Wiegeeinrichtung sowie Erneuerung der Stallausstattung in der Leistungsprüfung Schwein

Notice-ID: 50033dee-67bb-4c4a-bc91-c030976b0978 · Procedure-ID: 9c183379-c6a7-4aff-a824-2ff4af19319c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Bernburg
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
10.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39200000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Siehe Leistungsbeschreibung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung und Installation von 24 Fütterungsautomaten mit Wiegeeinrichtung sowie Erneuerung der Stallausstattung in der Leistungsprüfung Schwein - Los 1

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 2 — Lieferung und Installation von 24 Fütterungsautomaten mit Wiegeeinrichtung sowie Erneuerung der Stallausstattung in der Leistungsprüfung Schwein - Los 2

Auftragsart
Bauauftrag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).