Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

Landkreis Nürnberger Land · Lauf a. d. Pegnitz · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 11.11.2026, 13:30 Uhr (noch 36 Tage)

Beschreibung

Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).

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Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von Busverkehrsleistungen für das Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land.
  • Umfasst sind feste Linienverkehre und Rufbusse mit insgesamt ca. 719.000 Kilometern pro Jahr.
  • Vertragsbeginn ist der 12.12.2027, Vertragsende der 31.08.2037.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.

Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land.

Umfasst sind Linienverkehre und bedarfsabhängige Rufbusse mit ca. 334.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Der Vertrag beginnt am 12.12.2027 und endet am 31.08.2037.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · ÖPNV mit Bussen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land
  • Preis nach Wichtigkeit

    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation über die Erbringung vorgenannter als Referenz(en) angegebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines Verkehrsangebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahr-zeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 12 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindestens 100.000 km / Jahr zu benennen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer gemäß §§160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 36 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 241 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.314.477 €
Median 2.421.474 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 11.11.2026, 13:30 Uhr (noch 36 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Lauf a. d. Pegnitz, Bayern
Veröffentlicht 20.09.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Schwarzenbruck
Laufzeit 12.12.2027 – 31.08.2037
Bindefrist (?) 82 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 647.205 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.422 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Nürnberger Land. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 21.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landkreis Nürnberger Land · Lauf a. d. Pegnitz