AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50185aec-6086-40cd-b32d-4d2da5258843/

Rahmenvereinbarung zu Rechtsfragen des Atomrechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts

Notice-ID: 50185aec-6086-40cd-b32d-4d2da5258843 · Procedure-ID: 03b0ea83-9015-47e6-bb8f-bb803dac8383

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn
Veröffentlicht
14.02.2025
Frist (Submission)
11.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
79100000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Das BMUV ist innerhalb der Bundesrepublik federführend für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständig. Die Verfassung weist dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit in diesem Bereich zu und ermöglicht, wie durch das Atomgesetz (AtG) vorgenommen, die Ausführung der Bundesgesetze in Bundesauftragsverwaltung vorzusehen. Darüber hinaus ist das BMUV in einigen das Atomgesetz betreffenden Bereichen auch originäre Verwaltungsbehörde und für den Erlass von Verwaltungsakten zuständig. Das BMUV, benötigt fortlaufend Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Atomrechts, zum Atomgesetz und den sonstigen atomrechtlichen Vorschriften sowie im Rahmen der Aufsicht über den Vollzug des Atomrechts. Dies umfasst auch Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sowie europarechtliche Aspekte und solche des internationalen Völkerrechts. Das BMUV ist regelmäßig Adressat von Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen, die einen atomrechtlichen Bezug haben. Diese Anträge stehen oft im Zusammenhang mit vergangenen und aktuellen Rechtssetzungs-, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, mit hohen Streitwerten und sind häufig mit umfassendem Prüfbedarf verbunden, für den in einigen Fällen eine anwaltliche Beratung erforderlich ist. Ablehnende bzw. teilweise ablehnende UIG-Bescheide führen zudem regelmäßig zu sich hieran anschließenden Widerspruchs- sowie Klageverfahren, die weitere anwaltliche Unterstützung und ggf. Vertretung vor den Gerichten erforderlich werden lassen. Ergänzend können bei einer Vielzahl der rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich die möglichen Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren zu bedenken sein. Die hierdurch hervorgerufene Komplexität der rechtlichen Fragestellungen erfordert ebenfalls eine anwaltliche Unterstützung. Im Rahmen dieser atomrechtlichen Zuständigkeit besteht immer wiederkehrender Unterstützungsbedarf in Rechtsfragen des Atomrechts, teilweise mit Bezug zum Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, sowie auch des Rechts der nuklearen Sicherung und des Vollzugs des Atomrechts. Unterstützungsbedarf besteht insbesondere - bei allgemeinen rechtlichen Fragen des Atomrechts einschließlich des Rechts der nuklearen Sicherung, des Vollzugs des Atomgesetzes oder der atomrechtlichen Verordnungen; - bei Fragen im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, soweit ein atomrecht-licher Zusammenhang besteht; - bei Fragen des Europarechts oder des internationalen Völkerrechts, soweit ein atom-rechtlicher Zusammenhang besteht; - bei Angelegenheiten wie etwa Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, soweit ein atomrechtlicher Zusammenhang besteht. Darüber hinaus übernimmt die/der AN die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den obenstehenden Fragen, soweit erforderlich.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).