AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/501d11c3-8587-4d3c-b82e-3c68238350ff/

Sanierung "Rüstungsaltlast Dethlinger Teich" - Objektschutz

Notice-ID: 501d11c3-8587-4d3c-b82e-3c68238350ff · Procedure-ID: 35701cae-afce-4550-9a1c-2972662fd9d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Heidekreis, Der Landrat, Soltau
Veröffentlicht
10.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Zuschlagswert
434.240 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt für die Zeit vom 13.01.2026 (12 Uhr) bis voraussichtlich 13.01.2027 (8 Uhr) für den Landkreis Heidekreis als Auftraggeber (AG) bei der anstehenden Sanierung des Dethlinger Teiches (im Weiteren Sanierung genannt) den „Rund-um-die-Uhr“-Objektschutz (24/7; 24 Std. pro Tag, 7 Tage pro Woche). Der Objektschutz erfolgt hierbei mit jeweils zwei bewaffneten, ausgebildeten und zuverlässigen Wachpersonen gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO). Die Vertragslaufzeit verlängert sich jährlich um 12 Monate, jedoch bis maximal zum 31.12.2028, wenn dieser nicht mit einer 4-monatigen Vorlaufzeit gekündigt wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.01.2026
Ende
13.01.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.12.2025
Zuschlagsentscheidung
26.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).