AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/501fa9af-5be1-4a04-baa8-732bd23d7308/

Vergabe Unterhaltsreinigung

Notice-ID: 501fa9af-5be1-4a04-baa8-732bd23d7308 · Procedure-ID: 57b69201-78c6-4b49-a12f-8729d068b9dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Grünwald, Grünwald
Veröffentlicht
30.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhaltsreinigung in einer Schule in Grünwald; Reinigung u Pflege von nicht textilen/textilen Fußbodenbelägen, sanitären u. haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung; Sonderreinigung nach Anforderung hierzu. Herzustellen ist ein sauberes Reinigungsergebnis nach dem Vertrag, dabei sind die in den Vergabeunterlagen als Mindestmenge vorgegebenen Reinigungsstunden zu erbringen. Vergütet werden lediglich erbrachte Reinigungsstunden. Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 21.480,95 m² pro Jahr. Insbes. bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben, bei vorübergehender oder dauerhafter Schließung von Einrichtungen ausgesetzt o. vermindert werden, i. ü. Änderungen des Auftrages nach Flächen möglich.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).